Gutachten für Haftpflichtschäden in Wuppertal


Ein Unverschuldeter Unfall ist schon ärgerlich genug!
Wir stehen Ihnen gerne unterstützend zu Seite.


Kurz vorweg: Die meisten Kfz-Gutachten sind Unfallgutachten. Unfallgutachten werden kostenlos für den Geschädigten des Verkehrsunfalls erstellt, da die gegnerische Versicherung für die Begleichung der Gutachterkosten eintritt. Wenn Sie nicht die Schuld an einem Unfall tragen, sollten Sie sofort ein Unfallgutachten erstellen lassen.






Unsere Gutachten sind systematisch aufgebaut, übersichtlich gegliedert, nachvollziehbar begründet und auf das Wesentliche reduziert.


Sie beinhalten eine komplette Zusammenfassung wie:

  • Reparaturkosten
  • ggf. Wertminderung
  • Beurteilung
  • Wiederbeschaffungswert (wenn erforderlich)
  • Restwert (wenn erforderlich)
  • Reparaturdauer
  • Wiederbeschaffungsdauer (wenn erforderlich)
  • Nutzungsausfall




 

Haftpflichtschaden und Reparatur in Wuppertal






Unfallgutachten bezüglich Wertminderung und Reparaturdauer in Wuppertal



So sollten Sie sich bei einem unverschuldeten Unfall verhalten:

Bei einem unverschuldeten Unfall gilt das Haftpflichtrecht. Das heißt, dass der Unfallverursacher für die schadenbedingten Kosten aufkommen muss. In diesem Falle haben Sie das Recht einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Eine sach- und fachgerechte Reparatur wird Ihnen geschuldet!
Der Unfallverursacher oder, die eintretende Versicherung ist gesetzlich verpflichtet Ihnen den vollen Schaden und alle zusätzlichen Kosten zu ersetzen.


Grundsätzlich steht Ihnen die Auszahlung des Schadens zu, auch wenn Sie nicht reparieren oder sich ein Ersatzfahrzeug kaufen.


Tipp: Generell ist es ratsam einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht zu Rate zu ziehen. Insbesondere auch bei strittigen Unfallhergängen. Gerne können wir auch in diesem Fall weiterhelfen und Empfehlungen für Rechtsanwälte, mit denen wir lange und erfolgreich zusammen Arbeiten aussprechen.



 
 
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