Kfz-Sachverständiger für Kasko-Schäden in Wuppertal


Wurde Ihr Fahrzeug durch Eigenverschulden beschädigt oder es ist kein Unfallverursacher zu ermitteln, könnte hier eine vorhandene Kasko-Versicherung unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen den Schaden regulieren.





Besonders bei Kaskogutachten benötigen Sie einen erfahrenen Gutachter. Ein Kaskogutachten benötigt man bei Schäden am Fahrzeug, die man selbst verursacht hat, bzw. für die niemand anderes in Haftung genommen werden kann. Dieses Gutachten ist vom Aufbau dem Unfallgutachten gleich.


Schließt der Unfallverursacher einen Versicherungsvertrag, der auch Schäden aus selbstverschuldeten Unfällen (Vollkaskoversicherung) deckt, unterliegt dieser dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB).

Anders als bei einem Haftpflichtgutachten haben Sie im Kaskofall grundsätzlich keinen rechtlichen Anspruch auf die Erstattung der Kosten für einen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl. Gerne bieten wir Ihnen den Service eines Kaskogutachtens an, jedoch müssen die Herstellungskosten in der Regel selbst getragen werden. In diesem Fall können Sie uns als Kfz-Sachverständige ihrer Versicherung vorschlagen. Stimmt Ihre Versicherung zu, werden wir das von uns erstellte Gutachten, Ihnen direkt und Ihrer Versicherung zukommen lassen. Die Sachverständigengebühren werden dann erstattet.




 







Denn es kommt häufig vor, dass Ihnen Ihre Versicherung keinen zeitnahen Besichtigungstermin anbieten kann, Sie aber dringlich die Reparaturkalkulation samt Reparatur benötigen.


Es gibt mehrere Arten von Schäden, die eine Schadensermittlung erforderlich machen und bei denen oft Kaskogutachten benötigt werden.


Dazu gehören auch:

  • Einbruch / Diebstahlschäden
  • Sturmschäden / Wassereinbruch
  • Glasbruchschäden
  • Marderschäden
  • Brandschäden
  • Haarwildschäden
  • Hagelschäden


 
 
E-Mail
Anruf